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   BSG, 27.06.2003 - B 10 EG 3/03 B   

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BSG, 27.06.2003 - B 10 EG 3/03 B (https://dejure.org/2003,36739)
BSG, Entscheidung vom 27.06.2003 - B 10 EG 3/03 B (https://dejure.org/2003,36739)
BSG, Entscheidung vom 27. Juni 2003 - B 10 EG 3/03 B (https://dejure.org/2003,36739)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 04.05.1999 - C-262/96

    Sürül

    Auszug aus BSG, 27.06.2003 - B 10 EG 3/03 B
    Am 1. September 2000 beantragte die Klägerin unter Berufung auf das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) vom 4. Mai 1999 - Az: C-252/96 - (SozR 3-6935 Allg Nr. 4 S 31, "Sürül") Rücknahme des bindenden Ablehnungsbescheides sowie Gewährung von ErzG für die Zeit vom 25. Februar 1994 bis 5. September 1995.

    Kann der Entscheidungssatz des EuGH im Urteil vom 04. Mai 1999 - C-262/96 Rd-Nr. 113: "Deshalb kann die unmittelbare Wirkung des Artikels 3 Abs. 1 des Beschlusses Nr. 3/80 nicht zur Begründung der Ansprüche auf Leistungen für Zeiten vor Erlasse des vorliegenden Urteils geltend gemacht werden, soweit die Betroffenen nicht vor diesem Zeitpunkt gerichtliche Klage erhoben oder einen gleichwertigen Rechtsbehelf eingelegt haben" durch deutsche Gerichte rechtmäßig erweitert werden um die Voraussetzung: "und dessen Rechtsbehelfe zum Zeitpunkt des Urteils noch nicht abschließend erledigt waren"? Sie legt jedoch die (abstrakte) Klärungsbedürftigkeit dieser Frage nicht hinreichend dar.

    Wenn nämlich der EuGH die fragliche Rückausnahme von der zeitlichen Beschränkung seiner Entscheidung damit begründet, dass sonst der gerichtliche Schutz der Rechte, die die Einzelnen aus dem Gemeinschaftsrecht herleiten, in nicht gerechtfertigter Weise eingeschränkt würde (vgl EuGH SozR 3-6935 Allg Nr. 4 S 52), so liegt es nahe, dass damit nur solche Rechtsbehelfe gemeint gewesen sein können, die im Zeitpunkt des Erlasses des Urteils noch anhängig, also offen waren.

  • BSG, 29.09.1975 - 8 BU 64/75

    Bezeichnung eines Verfahrensmangels - Substantiierte Darlegung - Entscheidung des

    Auszug aus BSG, 27.06.2003 - B 10 EG 3/03 B
    Wird eine Nichtzulassungsbeschwerde - wie hier - darauf gestützt, dass ein Verfahrensmangel vorliege, auf dem die angefochtene Entscheidung beruhen könne (§ 160 Abs. 2 Nr. 3 SGG), so müssen bei der Bezeichnung des Verfahrensmangels (§ 160a Abs. 2 Satz 3 SGG) zunächst die den Verfahrensmangel (vermeintlich) begründenden Tatsachen substantiiert dargetan werden (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 14, 24, 34, 36).

    Darüber hinaus ist die Darlegung erforderlich, dass und warum die Entscheidung des LSG ausgehend von dessen materieller Rechtsansicht auf dem Mangel beruhen kann, dass also die Möglichkeit einer Beeinflussung des Urteils besteht (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 14, 36).

  • EuGH, 08.04.1976 - 43/75

    Defrenne / SABENA

    Auszug aus BSG, 27.06.2003 - B 10 EG 3/03 B
    Desweiteren wäre auch auf andere Entscheidungen des EuGH einzugehen gewesen, die entsprechende zeitliche Beschränkungen enthalten (vgl zB EuGHE 1976, 455; 1988, 398), um darzulegen, inwiefern sich auch daraus keine hinreichenden Anhaltspunkte für die Beantwortung der aufgeworfenen Frage ergeben (vgl dazu BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 8).
  • BSG, 21.01.1993 - 13 BJ 207/92

    Nachehelicher Unterhaltsanspruch - Verwirkung - Witwenrente

    Auszug aus BSG, 27.06.2003 - B 10 EG 3/03 B
    Desweiteren wäre auch auf andere Entscheidungen des EuGH einzugehen gewesen, die entsprechende zeitliche Beschränkungen enthalten (vgl zB EuGHE 1976, 455; 1988, 398), um darzulegen, inwiefern sich auch daraus keine hinreichenden Anhaltspunkte für die Beantwortung der aufgeworfenen Frage ergeben (vgl dazu BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 8).
  • BSG, 02.03.1976 - 11 BA 116/75

    Rechtsfrage - Klärungsbedürftigkeit - So gut wie unbestritten - Darlegungslast -

    Auszug aus BSG, 27.06.2003 - B 10 EG 3/03 B
    Um seiner Darlegungspflicht zu genügen, muss der Beschwerdeführer mithin Folgendes aufzeigen: (1) eine konkrete Rechtsfrage, (2) ihre (abstrakte) Klärungsbedürftigkeit, (3) ihre (konkrete) Klärungsfähigkeit sowie (4) die über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung der von ihm angestrebten Entscheidung, also eine Breitenwirkung (BSG SozR 1500 § 160 Nr. 17 und § 160a Nr. 7, 11, 13, 31, 59, 65).
  • EuGH, 19.11.1998 - C-252/96

    Parlament / Gutiérrez de Quijano y Lloréns

    Auszug aus BSG, 27.06.2003 - B 10 EG 3/03 B
    Am 1. September 2000 beantragte die Klägerin unter Berufung auf das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) vom 4. Mai 1999 - Az: C-252/96 - (SozR 3-6935 Allg Nr. 4 S 31, "Sürül") Rücknahme des bindenden Ablehnungsbescheides sowie Gewährung von ErzG für die Zeit vom 25. Februar 1994 bis 5. September 1995.
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